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Einspeiseanlagen

Möchten Sie Strom aus eigener Erzeugung nutzen und in das öffentliche Netz einspeisen, dann sind Sie hier genau richtig. Wir stehen Ihnen für Fragen zur Vergütung und dem Ablauf der Inbetriebnahme gerne zur Verfügung, jedoch sollten Sie sich bereits vorab über die Anforderungen und Voraussetzungen informieren.

Beispielsweise sollten Sie sich bereits vor Beginn Gedanken über Ihr favorisiertes Messkonzept, die Anmeldung im Markstammdatenregister, die technischen Anforderungen der jeweiligen Erzeugungsanlage sowie die steuerlichen Vor- und Nachteile machen und bei Ihrem Installateur oder Steuerberater die entsprechenden Informationen einholen.

Für Mitteilungen und Änderungen von bestehenden Erzeugungsanlagen nutzen Sie ganz einfach und bequem unser Netzkundenportal.

Schritt für Schritt zu Ihrer Erzeugungsanlage 

Sie wollen eine Photovoltaikanlage, Biogasanlage oder Windkraftanlage bauen? Änderungen an Ihrer Bestandsanlage mitteilen? Dann sind Sie hier genau richtig. Der folgende Ablauf zeigt Ihnen den einfachen und unkomplizierten Prozessablauf in unserem Netzgebiet. 

1. Anmeldung 
Sie stellen einen Antrag Ihres Vorhabens über unser Netzkundenportal. 

2. Prüfung der Netzverträglichkeit 
Wir prüfen Ihr Anliegen auf eine technische Umsetzung (Netzverträglichkeit) und übermitteln Ihnen unser Ergebnis der Prüfung. 

Diese Prüfung dient vor allem der Netzstabilisierung und Sicherheit der Menschen in unserem Versorgungsgebiet, um Schäden durch Überspannung oder anderen technischen Fehlern zu verhindern. 

3. Freigabe des Vorhabens 
Nach einer positiven Rückmeldung auf Ihren Antrag können Sie einen Installateur, der eine Gastkonzession für unser Netzgebiet besitzt oder diese beantragt, mit der Errichtung der Anlage beauftragen. 

4. Bauausführung 
Ihr Installateur setzt die notwendigen Vorarbeiten um und bereitet eine Inbetriebnahme vor. 

5. Inbetriebnahme 
Ihr Installateur übermittelt uns die Fertigmeldung (Installationsmeldung) über unser Installateurportal. 

Die tatsächliche Inbetriebnahme und ggf. erforderliche Zählermontage erfolgt durch unsere Techniker nach Terminvereinbarung. 

6. Abrechnung 
Wir setzen die Änderungen um und erstellen Ihre Abschlagsvergütung anhand der vorliegenden Daten.  

Sie haben Fragen?

Zur Technik: 
Ansprechpartner 
Tobias Claus
Telefon: 05542/5005 159
tobias.claus@stadtwerke-witzenhausen.de

Zur Abrechnung: 
Ansprechpartnerin 
Alina Nadine Kösters 
Netznutzung/EEG 
Telefon: 05542/5005 133 
eeg@stadtwerke-witzenhausen.de

Ansprechpartnerin 
Emma Pöhlmann 
Netznutzung/EEG 
Telefon: 05542/5005 134 
eeg@stadtwerke-witzenhausen.de

Marktstammdatenregister 

Seit dem 01.07.2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde gleichfalls das Marktstammdatenregister (MaStR) aufgebaut und löste das PV-Meldeportal zum 31.01.2019 ab. Das Marktstammdatenregister soll alle Anlagenbetreiber sowie die technischen Daten der Einspeiseanlage erfassen und eine Übersicht über die mögliche Einspeisung innerhalb von Deutschland biete. Die Verwaltung und Pflege liegt hierbei der Bundesnetzagentur.  

In der entsprechenden Markstammdatenregisterverordnung sind die Registrierungspflichten für die betroffenen Marktakteuer eingehend geregelt und weisen auch auf mögliche Konsequenzen bei einer Zuwiderhandlung hin.  

Direktvermarktung – Welche Formen gibt es?

Mit der Direktvermarktung von Strom nutzen Betreiber von EEG-Anlagen die Chance, ihren erneuerbaren Strom aktiv am Markt zu verkaufen – und so über die klassische EEG-Vergütung hinaus zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Im Rahmen der Direktvermarktung wird der erzeugte Strom nicht mehr über den Netzbetreiber pauschal vergütet, sondern gezielt an der Strombörse oder über bilaterale Verträge verkauft. Die häufigste Form ist das Marktprämienmodell nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei erhalten Anlagenbetreiber:

  • den Marktwert des Stroms (über den Direktvermarkter),
  • plus eine Marktprämie vom Netzbetreiber als Ausgleich zur EEG-Vergütung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Höhere Erlöse durch Verkauf zum aktuellen Marktpreis
  • Transparente Abrechnung und klare Erlösstruktur
  • Direkter Zugang zum Energiemarkt ohne administrativen Aufwand
  • Zukunftssicherheit: Auch für Post-EEG-Anlagen eine attraktive Lösung

Neben der klassischen Marktprämie nach dem EEG gibt es für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen attraktive Alternativen zur Stromvermarktung.

Die sonstige Direktvermarktung eröffnet individuelle Vermarktungsmodelle – unabhängig von festen Einspeisevergütungen und mit höherer Flexibilität.
Bei der sonstigen Direktvermarktung wird der erzeugte Strom nicht über die EEG-Marktprämie vermarktet, sondern z. B.:

  • Direkt an Endverbraucher geliefert, etwa im gleichen Gebäude oder Betriebsgelände
  • Über langfristige Stromlieferverträge (PPA) an Industrie oder Energieversorger verkauft
  • Im Rahmen von Mieterstrom-Modellen genutzt
  • Zur Eigenversorgung mit Überschussverkauf kombiniert

Dabei entfällt die Marktprämie – aber durch gezielte Planung lassen sich oft höhere Erlöse und maßgeschneiderte Geschäftsmodelle realisieren.
Ihre Vorteile

  • Unabhängigkeit vom EEG-Fördersystem
  • Planbare Erlöse durch PPA oder Direktabnahmeverträge
  • Mehr Wertschöpfung vor Ort – z. B. bei Eigenverbrauch oder lokaler Lieferung
  • Ideal für Post-EEG-Anlagen oder Investoren mit langfristigem Fokus
  • Flexibel und individuell anpassbar

Für wen eignet sich die sonstige Direktvermarktung?

  • Betreiber von Post-EEG-Anlagen, die weiter am Netz bleiben sollen
  • Unternehmen mit eigener Stromerzeugung und hohem Eigenverbrauch

Wer ist zur Direktvermarktung verpflichtet?

AnlagentypInbetriebnahmeAnlagengrößeDirektvermarktungspflicht?Bemerkung
Photovoltaikab 01.01.2016> 100 kWjaVerpflichtung zur 
Direktvermarktung (Marktprämie)
  ≤ 100 kWNeinFreiwillige Teilnahme möglich
 vor 01.01.2016alle GrößenNeinWechsel freiwillig möglich
Windkraft 
(onshore/offshore)
ab 01.01.2016> 100 kWJaGilt auch bei Repowering
  ≤ 100 kWNeinKeine Pflicht zur DV
 vor 01.01.2016alle GrößenNeinWechsel freiwillig
Biomasseab 01.01.2016> 100 kWJaWie bei anderen EEG-Anlagen
  ≤ 100 kWNeinFreiwillige Teilnahme
 vor 01.01.2016alle GrößenNeinWechsel freiwillig möglich
Wasserkraft / 
Geothermie
ab 01.01.2016> 100 kWJaPflicht zur Direktvermarktung
  ≤ 100 kWNeinFreiwillige Teilnahme
 vor 01.01.2016alle GrößenNeinWechsel freiwillig möglich

Weitere Hinweise:

  • Die Verpflichtung gilt nur für Anlagen mit EEG-Förderung.
  • Bei Repowering zählt das Datum der neuen Inbetriebnahme.
  • Für Post-EEG-Anlagen (nach 20 Jahren Förderung) ist Direktvermarktung oft die einzige Option, um wirtschaftlich weiterzubetreiben

EEG- und KWKG-Vergütung 
Als Netzbetreiber spielen wir eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Fördermechanismen für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Die EEG- und KWKG-Vergütung stellt sicher, dass Erzeuger von grünem Strom eine faire und transparente Vergütung für ihre eingespeiste Energie erhalten – und trägt gleichzeitig zur sicheren und effizienten Netzversorgung bei. 

Unsere Aufgaben bei der EEG-Vergütung 

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind wir als Netzbetreiber verpflichtet:

  • Anmeldung und Registrierung der Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister zu prüfen und zu bestätigen. 
  • Messung und Abrechnung der eingespeisten Strommengen sicherzustellen. 
  • Auszahlung der EEG-Vergütung an Anlagenbetreiber zu leisten, sei es über die feste Einspeisevergütung oder die Marktprämie bei Direktvermarktung. 
  • Meldung an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Unterstützung bei der Integration der Anlagen in den Marktprozess. 
  • Berücksichtigung von Netzentgelten und Systemdienstleistungen, um eine effiziente Netznutzung zu gewährleisten. 

Aufgaben im Rahmen der KWKG-Vergütung 

Für Betreiber von KWK-Anlagen übernehmen wir als Netzbetreiber folgende Pflichten: 

  • Erfassung der eingespeisten KWK-Strommengen und Weiterleitung der Daten an die zuständigen Stellen. 
  • Abwicklung der KWK-Vergütung gemäß den gesetzlichen Vorgaben, in Zusammenarbeit mit Förderstellen wie dem BAFA. 
  • Unterstützung bei der Anmeldung und Registrierung der KWK-Anlagen.
  • Sicherstellung der technischen Anforderungen an die Netzeinspeisung für eine stabile und sichere Versorgung. 

Warum ist das für Sie wichtig?
Durch eine verlässliche Abwicklung der EEG- und KWKG-Vergütung schaffen wir Planungssicherheit für Anlagenbetreiber und fördern gleichzeitig die Integration nachhaltiger Energiequellen in unser Verteilnetz. So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. 

Welche Vergütung erhalte Sie als Einspeiser? 
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien- oder KWK-Anlage erhalten Sie je nach Anlagentyp, Größe und Förderweg unterschiedliche Vergütungen:

1. EEG-Einspeisevergütung
Für kleine Anlagen (z. B. PV-Anlagen ≤ 100 kW) 

Erhalten Sie eine feste Einspeisevergütung pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Der Betrag ist im EEG gesetzlich festgelegt und abhängig von der Anlagentechnologie, dem Inbetriebnahmedatum und der Leistung.  
Für größere Anlagen (> 100 kW, Inbetriebnahme ab 2016) 

sind Sie verpflichtet, Ihren Strom direkt zu vermarkten. Sie erhalten dafür eine Marktprämie zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf am Markt.  

2. Marktprämie bei Direktvermarktung 
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis und der festen EEG-Vergütung aus.
Damit wird der Strom zum Marktpreis verkauft (z. B. an einen Direktvermarkter oder Energieversorger). 
Zusätzlich erhalten Sie eine Prämie, die den Förderbetrag sichert.
Vorteil: Potenziell höhere Erlöse, aber auch höhere Marktpreisrisiken.  

3. KWKG-Vergütung 
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten eine KWK-Zulage für den erzeugten Strom. 
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der elektrischen Leistung und dem verwendeten Brennstoff.
Die Vergütung wird zusätzlich zur EEG-Vergütung gezahlt, wenn die KWK-Anlage auch Erneuerbare Energien nutzt oder nach den KWKG-Regeln förderfähig ist.  

Wo finden Sie die Vergütungssätze für Ihre Anlage? 

Die aktuellen Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Diese Vergütungssätze bilden die Grundlage für die Berechnung Ihrer Einspeisevergütung. Ebenfalls können diese Vergütungssätze über Netztransparenz eingesehen werden. (Abwicklungshinweise und Umsetzungshilfen zu EEG