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Marktpartner

Allgemeine Informationen

Netzzugang und Datenaustausch für Marktpartner

Als Verteilnetzbetreiber stellen wir einen diskriminierungsfreien, transparenten und gesetzeskonformen Zugang zu unserem Stromverteilnetz sicher. Dabei erfüllen wir alle gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Marktkommunikation sowie der Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA). 

Netzzugang für Marktpartner

Netznutzungsberechtigte Marktpartner (z. B. Energielieferanten, Messstellenbetreiber oder Bilanzkreisverantwortliche) können den Zugang zu unserem Netz im Rahmen standardisierter Netznutzungsverträge gemäß § 20 EnWG beantragen. Die Netznutzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils gültigen Preisblattes sowie unserer veröffentlichten Netznutzungsbedingungen. 

Voraussetzungen für den Netzzugang:
  • Abschluss eines Netznutzungsvertrags (nähere Informationen unter Rahmenverträge) 
  • Anmeldung von Entnahmestellen über die Marktkommunikation nach den jeweils aktuellen BNetzA-Vorgaben (z. B. MaBiS, MPES, GeLi Gas, WiM)
  • Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen sowie der Vorgaben zur sicheren Datenkommunikation  
Datenaustausch (Marktkommunikation)

Der elektronische Datenaustausch mit unseren Marktpartnern erfolgt gemäß den jeweils gültigen Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation.  

Kommunikationskanäle

Die Datenübertragung erfolgt über gesicherte E-Mail-Kanäle (z. B. AS4, S/MIME oder PGP-Verschlüsselung), unter Berücksichtigung der Vorgaben zur IT-Sicherheit sowie der jeweils gültigen Marktregeln. 

Netzzugang mit Lastprofilen, Zählzeitdefinitionen und Schwachlastregelungen

Für Entnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung erfolgt der Netzzugang auf Basis von Standardlastprofilen (SLP). Diese bilden typische Verbrauchsverläufe je nach Kundengruppe (z. B. Haushalte, Gewerbe) ab und dienen der Abrechnung sowie Lastprognose.
Die Zählzeitdefinitionen legen dabei fest, wann Energieverbrauch in Hochlast- (HT) oder Schwachlastzeiten (NT) gemessen wird – etwa bei Doppeltarifzählern. Grundlage sind örtliche Vereinbarungen zu den Schaltzeiten, die sich an regionalen Netzbedingungen orientieren.
Schwachlastregelungen ermöglichen eine netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen), indem sie in vorgegebenen Zeitfenstern freigeschaltet werden. Diese Schaltzeiten sind Bestandteil der Netznutzung und dienen der Netzstabilität.

Profilzuordnung nach Lastprofil

Netzzugang mit Standardlastprofilen
Als Verteilnetzbetreiber ermöglichen wir allen Netznutzern den diskriminierungsfreien Zugang zu unserem Stromverteilnetz – auf Grundlage transparenter und einheitlicher Rahmenbedingungen. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist die Anwendung von Standardlastprofilen (SLP) zur Abrechnung von Verbrauchsanlagen ohne registrierende Lastgangmessung.

Was sind Standardlastprofile?
Standardlastprofile bilden das typische Verbrauchsverhalten verschiedener Kundengruppen (z. B. Haushalte, Gewerbe) über den Tages- und Jahresverlauf hinweg ab. Sie werden verwendet, wenn die Lastgänge der Entnahmestellen nicht gemessen, sondern rechnerisch ermittelt werden – in der Regel bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.

Die Zuordnung zu einem bestimmten Lastprofil erfolgt auf Basis der Nutzung (z. B. Haushaltskunde, Gewerbebetrieb) sowie weiterer Einflussgrößen wie etwa der Heizart. Wir verwenden folgende Standardlastprofile in unserem Netz:

Download: Standartlastprofile im Netz SWW

Für Haushalte das dynamisierte Profil H0. Für Landwirtschaft, Gewerbe sowie spezialisierte Anwendungen wie Wärmepumpen, Bäckereien oder Straßenbeleuchtung kommen die jeweiligen Profile zur Anwendung – jeweils mit passendem EDIFACT-Code zur Marktkommunikation.

Download:
Lastprofile nach VDEW
Lastprofile Stadtwerke Witzenhausen 

Voraussetzungen für den Netzzugang mit SLP

Marktpartner (z. B. Energielieferanten) können Entnahmestellen mit SLP-Zuordnung im Rahmen eines standardisierten Netznutzungsvertrags bei uns anmelden. Die Belieferung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere:

  • Anmeldung über die Marktkommunikation gemäß BNetzA-Vorgaben (z. B. GeLi Gas / GPKE)
  • Plausible Zuordnung eines gültigen SLP-Typs (z. B. H0 für Haushaltskunden)

Abrechnung und Prognose

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gemeldeten Zählerstände sowie der Lastprofile. Für die Energiemengenprognose nutzen wir standardisierte Verfahren gemäß den aktuellen Marktregeln.

Schaltzeiten und Schwachlastregelung

Schaltzeiten und Schwachlastregelungen
In unserem Verteilnetz gelten festgelegte Schaltzeiten für Verbrauchseinrichtungen, die über steuerbare Tarifgeräte betrieben werden. Diese Schaltzeiten unterscheiden zwischen Haupttarifzeiten (HT) und Niedertarifzeiten (NT) und ermöglichen eine gezielte Lastverlagerung zugunsten einer effizienten und netzschonenden Energieverteilung.

Schwachlastregelung (NT-Zeiten)
Die sogenannte Schwachlastregelung legt fest, in welchen Zeitfenstern bestimmte Verbrauchsanlagen mit einem vergünstigten Niedertarif betrieben werden dürfen. Diese Zeiten liegen außerhalb der allgemeinen Lastspitzen und tragen zur Entlastung des Stromnetzes bei. Typischerweise gelten die NT-Zeiten in den späten Abend- und Nachtstunden sowie in den frühen Morgenstunden. Die genauen Zeiten können sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Download: Schaltzeiten und Schwachlastregelung

Steuerung über Rundsteuertechnik
Die Umschaltung zwischen HT und NT sowie die Freigabe steuerbarer Verbrauchsanlagen erfolgt in der Regel über eine Rundsteueranlage. Diese Technik ermöglicht eine zentrale Steuerung der Geräte und sorgt für eine bedarfsgerechte Nutzung der elektrischen Energie.

Hinweis für Anschlussnutzer
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Nutzbarkeit der Schwachlastzeiten von der technis

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner
Kevin Baumann
Messwertmanagement
05542/5005 -132
kevin.baumann@stadtwerke-witzenhausen.de

Ansprechpartner
Tobias Claus
Netzmeister
05542/5005 -159
tobias.claus@stadtwerke-witzenhausen.de

Netznutzungsrahmenverträge

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den Regelungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt die Nutzung unseres Stromverteilnetzes durch Lieferanten und andere Marktteilnehmer auf Grundlage standardisierter Netznutzungsrahmenverträge. Diese Verträge regeln die Bedingungen für den Zugang zu unserem Netz und die Durchleitung von Energie bis zur Entnahmestelle des Letztverbrauchers.

Inhalt und Zweck

Der Netznutzungsrahmenvertrag definiert die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer (z. B. Energielieferant). Er enthält unter anderem Regelungen zu:

  • Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
  • Abwicklung der Netznutzung (z. B. Anmeldung von Lieferstellen)
  • Entgelte und Abrechnung
  • Nutzung der Marktkommunikation (GPKE, GeLi Gas, MaBiS etc.)
  • Lastprofilzuordnung und Messwesen
  • Regelungen bei Störungen, Unterbrechungen oder Lieferantenwechseln
  • Laufzeit, Kündigung und Haftung
Einheitliche Vertragsmuster

Wir stellen die bundeseinheitlichen Standardverträge gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Verfügung:

  • Netznutzungsvertrag Strom (SLP/RLM)

Diese Rahmenverträge wurden im Konsens mit den Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, VKU, etc.) entwickelt und sind in ihrer Struktur standardisiert. Sie bilden die Grundlage für eine effiziente und diskriminierungsfreie Abwicklung der Netznutzung.

Vertragsabschluss

Zum Abschluss eines Netznutzungsrahmenvertrags wenden Sie sich bitte direkt an unseren Dienstleister, die EVU-Assist GmbH.

Kontaktdaten:
EVU-Assist GmbH
Rugenbarg 106
22848 Norderstedt

Mail: vertragsmanagement@evu-assist.de
oder
Direkt online unter: Netzvertrag Online

Austausch der Kommunikationsdaten

Der Austausch der Kommunikationsdaten erfolgt direkt über uns, um Verzögerungen in der Marktkommunikation zu vermeiden. Senden Sie ihre Kommunikationsdaten einfach an netznutzung@stadtwerke-witzenhausen.de. Unsere Kommunikationsdaten finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Netz-/Messstellenbetrieb
Ansprechpartner
René Pellens
Telefon: 05542/5005 131
Rene.pellens@stadtwerke-witzenhausen.de

Informationen zum Lieferanten Stadtwerke Witzenhausen GmbH & Co.KG
Sollte sie als Netzbetreiber auftreten und einen Netznutzungsrahmenvertrag mit unserem Energielieferanten abschließen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die entsprechenden Kommunikationsdaten unseres Lieferanten finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Energielieferant
Ansprechpartner
Christian Müller
Telefon: 05542/5005 143
Christian.mueller@stadtwerke-witzenhausen.de

Unterlagen zum Datenaustausch – Marktkommunikation

Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen für den standardisierten Datenaustausch im Rahmen der Marktkommunikation gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Unsere Unterlagen unterstützen eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung der Prozesse zwischen Netzbetreiber, Lieferanten, Messstellenbetreibern und weiteren Marktpartnern. 

Bereitgestellt werden unter anderem:

  • Kommunikationsdatenblatt (inkl. E-Mail-Adressen, Zertifikatsinformationen)
  • Wiederverkäufernachweis
  • Zertifikate für die verschlüsselte Datenübertragung (S/MIME, PGP) 

Bitte beachten Sie: Der elektronische Datenaustausch erfolgt gemäß den jeweils gültigen Formatvorgaben (z. B. EDIFACT) und Kommunikationsprozessen der Bundesnetzagentur. 

Netz- und Messstellenbetreiber
Kontaktdatenblatt_Stadtwerke Witzenhausen GmbH & Co.KG_VNB u. MSB_Strom _15.10.2025
Stadtwerke Witzenhausen GmbH – MSB
Stadtwerke Witzenhausen GmbH – VNB

Wiederverkäufernachweis und Erlaubnisschein
Erlaubnisschein STW GmbH & Co. KG
Wiederverkäufernachweis STW GmbH & Co. KG

Energielieferant

Kontaktdatenblatt Stadtwerke Witzenhausen GmbH & Co. KG – Lieferant – Strom ab 01.11.2025

Kontaktdatenblatt Stadtwerke Witzenhausen GmbH & Co. KG – Lieferant – Gas ab 01.11.2025

Sie haben Fragen?

Netz-/Messstellenbetrieb
Ansprechpartner
René Pellens
Telefon: 05542/5005 131
Rene.pellens@stadtwerke-witzenhausen.de

Energielieferant 
Ansprechpartner 
Christian Müller 
Telefon: 05542/5005 143 
Christian.mueller@stadtwerke-witzenhausen.de