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Aktuelles

Information zur Preisanpassung in der Strom-Grundversorgung zum 01.01.2026

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir den Arbeitspreis für Ihre Stromversorgung in der Grund- und Ersatzversorgung ab dem 01.01.2026 senken können, während der Grundpreis unverändert bleibt. Damit profitieren Sie direkt von günstigeren Stromkosten. Die Anpassung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 5 und 5a StromGVV und wird für alle Haushaltskundinnen und -kunden in der Grundversorgung wirksam.

Warum werden die Preise angepasst?

Hintergrund dieser Entlastung ist unter anderem eine gesetzliche Entscheidung: Am 21. November 2025 hat der Bundesrat, dem vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ zugestimmt.

Durch dieses Gesetz erhalten die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser Zuschuss führt zu einer Senkung der Übertragungsnetzentgelte. Die gesunkenen Entgelte wirken sich wiederum auf die Kosten des regionalen Verteilnetzbetreibers aus und damit direkt auf Ihren Arbeitspreis in der Grundversorgung. Obwohl gleichzeitig die Summe der staatlichen Umlagen steigt, verbleibt unterm Strich eine Senkung der Arbeitspreise.

Das Ergebnis: Das verbrauchsabhängige Netzentgelt sinkt, wodurch wir Ihren Arbeitspreis reduzieren können. Ihren Grundpreis können wir stabil halten, trotz allgemeiner Kostensteigerungen in vielen Bereichen. Damit profitieren Sie zusätzlich von einer verlässlichen Preisstruktur.

Als Ihr regionaler Energieversorger geben wir Kostenentlastungen selbstverständlich vollständig und transparent an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

Ergänzende Bedingungen zur Preisanpassung:

Wenn Sie mit der Anpassung der Allgemeinen Preise nicht einverstanden sind, haben Sie gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Individuelle Beratung

Bei Fragen zu den neuen Preisen oder zu unseren Tarifangeboten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – telefonisch, per E-Mail, persönlich vor Ort oder über unser Kundenportal.

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