Netzentgelte
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie aus dem Netz der Stadtwerke Witzenhausen.
Das Entgelt wird für die Vorhaltung, den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Stromverteilungsanlagen entrichtet. Des Weiteren sind das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze sowie die bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste und die Systemdienstleistungen zur Gewährleistung des Netzbetriebs im Netznutzungsentgelt enthalten.
Damit Sie bei den Netzentgelten für Strom den Überblick behalten, haben wir Ihnen hier die relevanten Informationen zusammengestellt. Mit übersichtlichen Preisblättern, unserem Preissystem und den gesammelten Basisdaten erhalten Sie schnell einen Überblick darüber, was die Stadtwerke Witzenhausen bei den Entgelten im Bereich Strom anbietet und abrechnet.
Preisblätter
NNE_2026 - vorlaeufig
NNE_2025 - endgueltig
Netzbetreiber müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Städte und Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.
Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl, der Spannungseben und dem Jahresverbrauch in kWh.
Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energielieferanten mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.
Die aktuelle Höhe entnehmen Sie dem aktuellen Preisblatt.
Zur Ermittlung des Entgelts für die Netznutzung bei RLM-Abnahmestellen werden folgende Daten herangezogen:
Jahreshöchstleistung: Als Jahreshöchstleistung (Pmax) gilt die höchste innerhalb eines Jahres als viertelstündiger Mittelwert gemessene Leistung in Kilowatt (kW).
Jahreswirkarbeit: Die Jahreswirkarbeit (W) gibt die verbrauchten Kilowattstunden pro Jahr (kWh) an.
Zur Abrechnung von Jahreshöchstleistung und Jahreswirkarbeit können die Werte aus der Jahresstromabrechnung verwendet werden.
Jahresbenutzungsdauer: Die Jahresbenutzungsdauer ist der Quotient aus „Jahreswirkarbeit“ und „Jahreshöchstleistung“.
Entnahmestelle: Die Entnahmestelle ist gekennzeichnet durch den Netzbereich und den geografischen Ort, an dem sie an das Netz angeschlossen ist.
Netzebenen (Spannungsebenen/Umspannungen):
Mittelspannung (z. B. 20 kV)
Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
Niederspannung (z. B. 0,4 kV)
Rechenbeispiel zur Ermittlung des Netznutzungsentgeltes anhand der folgenden Basisdaten des Kunden für das Beispieljahr 2025:
Jahreshöchstleistung: 100 kW
Jahreswirkarbeit: 500.000 kWh
Entnahme in Mittelspannung (kundeneigene Transformatorstation Mittel-/Niederspannung)
Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt der Stadtwerke Witzenhausen für 2025.
Jahresbenutzungsdauer = Jahreswirkarbeit/Jahreshöchstleistung = 500.000 kWh/a / 100 kW = 5.000 h/a
Netznutzungsentgelt gemäß Preisblatt „Kunden mit Lastgangzählung“.
Leistungspreis: 290,97 €/kW/a; Arbeitspreis: 0,94 ct/kWh.
Berechnung: 290,97 €/kW/a x 100 kW + 0,94 ct/kWh x 500.000 kWh = 33.797 €
Entgelt für den Messstellenbetrieb (Mittelspannung) gemäß Preisblatt „Entgelte für Kunden mit registrierender 1/4h Leistungsmessung“, Jahrespreis: 641,00 €/a
Summe der Entgelte: 33.797 € + 641,00 € = 34.438 €.
Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.
Um die Netzstabilität zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mittels der Regelungen des § 19 Abs. 2 einen Anreiz für Letztverbraucher geschaffen, und entlastet diese durch eine Reduktion von bis zu 80% der allgemeinen Netznutzungsentgelte.
Voraussetzung: interessierte Letztverbraucher müssen durch gezielte Lastabsenkung einen signifikanten Beitrag zur Netzstabilität beitragen. Das bedeutet, sie müssen belegen, dass sie in ihre höchsten Lasten dann fahren, wenn das Netz nur wenig belastet ist.
Hochzeitlastfenster
Download:
HLZF Strom 2025 - SWW
HLZF Strom 2026 - SWW
Welche Voraussetzungen sind genau notwendig, um die Reduzierten Netzentgelte in Anspruch zu nehmen?
Ausschlaggebend für die Umsetzung ist das Anzeigeformular (Anlage 2 zur Vereinbarung), welches Sie dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur entnehmen können.
Bitte achten Sie darauf, dass die beidseitig unterzeichnete Vereinbarung nebst Anzeigeformular bis spätestens 30.09. des Genehmigungsjahres bei der BNetzA eingereicht werden muss. Die Erteilung der Genehmigung durch den reinen Abschluss der Vereinbarung erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung der BNetzA.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet automatisch, wenn die Genehmigungskriterien 2 Jahre in Folge nicht erfüllt werden konnten.
Veröffentlichungspflicht
Im Folgenden finden Sie die Letztverbraucher in unserem Netzgebiet für die individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV vereinbart und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt wurden.
Download:
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist Letztverbrauchern mit einer Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 h/a und einem Stromverbrauch von über 10 GWh an einer Abnahmestelle ein individuelles Netzentgelte anzubieten.
Veröffentlichungspflicht
Im Folgenden finden Sie die Letztverbraucher in unserem Netzgebiet für die individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vereinbart und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt wurden.
Download:
Sofern ein Netzkunde sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt, werden für diese singulär genutzten Betriebsmittel gesonderte Entgelte festgelegt
Im Folgenden finden Sie die Letztverbraucher in unserem Netzgebiet für die individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV vereinbart und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) angezeigt wurden.
Download:
Diese Mengen werden zwischen den Lieferanten und Netzbetreibern zum Ausgleich von Differenzmengen auf den Bilanzkreisen durchgeführt.
Im Wesentlichen wird die Differenz der ermittelten elektrischen Arbeit in Summe für einen Zeitraum und den bilanzierten Mengen, die anhand des Lastprofiles ermittelt worden, ausgeglichen.
Beispielrechnung 1:
Bilanziert: 2.000 kWh
Verbraucht: 1.500 kWh
2.000kWh -1.500kWh = 500 kWh
Hier handelt es sich um eine Mehrmenge, die der Netzbetreiber dem Lieferanten vergütet.
Beispielrechnung 2:
Bilanziert: 1.000 kWh
Verbraucht: 1.500 kWh
1.000kWh -1.500kWh = -500 kWh
Hier handelt es sich um eine Mindermenge, die der Netzbetreiber dem Lieferanten in Rechnung stellt.
Ab dem Jahr 2015 rechnen die Stadtwerke Witzenhausen die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet unter folgender Adresse veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen ab:
www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/
Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. gesetzlicher Abgaben in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.
Sie haben Fragen?
Ansprechpartnerin
Michaela Liefke
Leiterin Regulierung
Telefon: 05542/5005 120
Michaela.liefke@stadtwerke-witzenhausen.de
Ansprechpartner
René Pellens
Leiter Netznutzung/Marktkommunikation
Telefon: 05542/5005 131
Rene.pellens@stadtwerke-witzenhausen.de
